Der bisherige Abgangsgrund bei einer Abgangsmeldung wird jetzt als Abgangsart bezeichnet. Die Auswahlwerte wurden vereinfacht. Neu gibt es drei Abgangsarten: Schlachtung, dauerhafter Abgang oder vorübergehender Abgang.
Wo wähle ich die Abgangsart?
Sie wählen Abgangsart bei der Erfassung eines Abgangs im Bereich „Angaben zum Abgang“.
Bei Erstellung eines Begleitdokuments werden die Werte zudem als „Bestimmungszweck“ übernommen. So können doppelte Eingaben verhindert werden.
Beispiele
Situation
Abgangsart
Abgang zu anderem Betrieb / Verkauf
dauerhafter Abgang
Abgang zur Sömmerung
vorübergehender Abgang
Abgang zur Ausstellung
vorübergehender Abgang
Markt / Auktion (auf Begleitdokument)
dauerhafter Abgang
Gut zu wissen
Die Angabe der Abgangsart hat keinen Einfluss auf die Berechnung der Bestossungswerte oder Direktzahlungen.