AnimalTracing für Schnittstellenpartner

Dokumentation, Downloads und Support für AnimalTracing/4

Hier finden Sie Dokumentation, Downloads und technische Informationen zu AnimalTracing/4. Detaillierte Spezifikationen stehen unter Tools für die Entwicklung.

Änderungen im Überblick

Neue Regelung für Datenzugriffe

  • Ab 1. Januar 2027 tritt Art. 38 der IdTVD-Verordnung in Kraft. Die Verordnung unterscheidet zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Daten.
  • Detaillierte personen- und betriebsbezogene Informationen erfordern die Einwilligung der betroffnen Person.
  • Datenfreigaben mit Zustimmung werden zukünftig über agridata.ch abgewickelt.

Modernisierung der Schnittstellen

  • Einführung einer REST/JSON-Schnittstelle (AT/4) als Ersatz für SOAP/XML, basierend auf modernen API-Standards.
  • Nutzung von OAuth2 für Authentisierung und Autorisierung gemäss aktuellen Sicherheitsanforderungen.
  • Durchgängiges Versionierungskonzept für stabile Weiterentwicklungen und planbare Migrationen.

Schrittweise Migration möglich

  • AnimalTracing/3 bleibt bis mindestens Ende 2027 verfügbar.
  • Der Wechsel auf den neuen Identitas-Token erfolgt für AnimalTracing/3 mit Enduser-Login erst ab dem Release am 22. Oktober 2026. Sie können zu einem für Ihre Organisation passenden Zeitpunkt umstellen.
  • Dies gibt Ihnen zusätzlichen Spielraum für die technische Umsetzung.

Änderungen der Datenfreigabe & agridata.ch

Ab 22. Oktober 2026 können Daten, die nach Art. 38 IdTVD-Verordnung eine Zustimmung der Tierhalterinnen und Tierhalter oder der Eigentümerin bzw. des Eigentümers von Equiden benötigen, ausschliesslich über den zentralen Datenübertragungsdienst agridata.ch bezogen werden. Ein direkter Datenbezug über AnimalTracing wird für diese Datenbezüge nicht mehr möglich sein.

Wichtig: Daten, die über die Rolle «Gast» verfügbar sind – sei es über einen technischen User oder ein Endbenutzer-Login – werden an die neue Verordnung angepasst. Ohne Einwilligung der betroffenen Personen kann über die Rolle «Gast» künftig nur noch auf öffentlich-rechtliche Daten zugegriffen werden.

Betroffen sind insbesondere Zucht- und Mitgliedschaftsorganisationen sowie Organisationen, die bisher über die Rolle «Gast» Daten bezogen haben, welche ab 2027 nicht mehr öffentlich-rechtlich sind.

Support: Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen zu agridata.ch und für das Onboarding direkt an support@agridata.ch.

Liste öffentlich-rechtliche Attribute

Häufige Fragen zur Datenfreigabe und agridata.ch

In diesem Fall ist eine Anbindung an den Datenfreigabedienst agridata.ch erforderlich. Wenden Sie sich bei Fragen direkt an support@agridata.ch. Ab 22. Oktober 2026 können Sie Daten mit Zustimmung über agridata.ch beziehen.

Ab dem 1. Januar 2027 unterscheidet die IdTVD-Verordnung zwischen öffentlich-rechtlichen Daten und Daten, die eine Einwilligung der Tierhalterinnen und Tierhalter oder von Eigentümerinnen und Eigentümern von Equiden erfordern. Detaillierte personen- und betriebs- oder tierbezogene Informationen dürfen künftig nur noch auf Basis einer gültigen Einwilligung bezogen werden. Sie können eine Liste der öffentlich-rechtlichen Daten von unserer Webseite herunterladen und Ihren Datenbezug prüfen.

Die Änderungen ist für Organisationen und Systeme relevant, die einwilligungspflichtige Daten beziehen. Dazu zählen vor allem Zucht- und Mitgliedschaftsorganisationen, deren Mandatnehmer sowie Organisationen, die bisher über die Rolle „Gast“ Daten bezogen haben, welche nicht öffentlich-rechtlich sind. Wir haben für Sie eine Übersicht von öffentlich-rechtlichen Daten zusammengestellt.

Der Datenbezug von öffentlich-rechtlichen Daten kann weiterhin über AnimalTracing erfolgen. Bitte prüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Entwicklungsteam unsere Roadmap für die einzelnen Versionen von AnimalTracing und die technischen Spezifikationen unter ‚Downloads & Ressourcen‘. Wir empfehlen Ihnen, unseren Newsletter zu abonnieren. Bei Bedarf beantragen Sie bitte einen Zugang zur Testumgebung.

Migration für Schnittstellenpartner – Das ändert sich

Am 22. Oktober 2026 erfolgt neben der Einführung von agridata.ch auch der Releasewechsel bei AnimalTracing. Die Migration gestalten wir flexibel – Sie können im eigenen Tempo umstellen, für viele Partner ändert sich zunächst nichts.

1. Bewährte Operationen bis Ende 2027 auf AnimalTracing/3 verfügbar

AnimalTracing/2 wird am 22. Oktober 2026 eingestellt.
AnimalTracing/3 bleibt bis mindestens Ende 2027 verfügbar.

AnimalTracing/4 geht am 22.10.2026 produktiv. Für ausgewählte AT/3-Operationen stehen bereits REST-Endpunkte auf AT/4 zur Verfügung.

Sie finden die Dokumentation auf Swagger.

2. Flexible Token-Umstellung ab neuem Release

Die Umstellung auf den Identitas-Token erfolgt für AnimalTracing/3 mit Enduser-Login nach dem Release zu einem für Sie passenden Zeitpunkt. 

Es gilt folgende Ausnahme: Wenn Sie auf AnimalTracing/4 mit Enduser-Login wechseln möchten, ist der Identitas-Token zwingend erforderlich. 

Hier finden Sie einen Leitfaden für die Migration.

Unser Zeitplan bis Ende 2027

WasWann
Art. 38 IdTVD-Verordnung tritt in Kraft1. Januar 2027
agridata.ch löst Datenbezug für einwilligungspflichtige Daten ab22. Oktober 2026
AnimalTracing/2 wird eingestellt22. Oktober 2026
AnimalTracing/4 (REST/JSON) geht produktiv22. Oktober 2026
AnimalTracing/3 bleibt verfügbarmind. bis Ende 2027
Identitas-Token für AT/3 mit Enduser-Loginflexibel, nach Release